Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Individualarbeitsrecht). Dies betrifft vor allem

    • Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen
    • Fragen bei der Durchführung des Arbeitsverhältnisses wie Arbeitspflicht, Urlaub, Überstunden usw.
    • Befristung von Arbeitsverhältnissen
    • Auflösungsvertrag und Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    • Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage
    • Abfindungen bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Weiter umfasst das Arbeitsrecht auch die kollektivrechtliche Ebene zwischen Arbeitgeber einerseits und Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung.