Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen aller am Wirtschaftsleben beteiligten Akteure untereinander und im Verhältnis zum Staat. Es ist der Oberbegriff für das Rechts des Wirtschaftsverkehrs.

Rechtsbeziehungen im Wirtschaftsleben

Der Begriff des Wirtschaftsrechts beschreibt also weniger ein abgeschlossenes Rechtsgebiet; der Begriff bezieht sich vielmehr auf die beteiligten Akteure und umfasst die Rechtsbeziehungen in allen möglichen Rechtsbereichen.

Von besonderer praktischer Bedeutung sind:

    • Wirtschaftsprivatrecht | Zivilrecht: Gestaltung und Durchführung von Verträgen zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten
    • Wirtschaftsstrafrecht | Strafrecht: Konsequenzen, die sich aus Verstößen gegen Normen des allgemeinen Strafrechts oder des besonderen Wirtschaftsstrafrechts ergeben können
    • Steuerrecht: Steuerliche Folgen von Aktivitäten im Wirtschaftsleben
    • Arbeitsrecht: Rechtliche Beziehungen im Arbeitsverhältnis, also zwischen
      • Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Individualarbeitsrecht) oder
      • Arbeitgeber und Betriebsrat / Personalrat / Mitarbeitervertretung (Kollektivarbeitsrecht)
Beratung und Gestaltung …

Gerade für das Wirtschaftsrecht gilt: Mit einer frühzeitigen und vorausschauenden Beratung können Risiken eingeschätzt und gestaltet werden. Denn klare Vereinbarungen helfen, Konflikte zu vermeiden, durch die eine Geschäftsbeziehung häufig irreparabel geschädigt wird.

… auch bei Konflikten

Kommt es trotzdem zu einer Auseinandersetzung, kann die Bearbeitung in einer Wirtschaftsmediation die angeschlagene Beziehung häufig erhalten. Durch diese Form der Konfliktbearbeitung lassen sich neue Potentiale erschließen, die in einem Gerichtsprozess gar nicht angesprochen werden können.