Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Individualarbeitsrecht). Dies betrifft vor allem
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- Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen
- Fragen bei der Durchführung des Arbeitsverhältnisses wie Arbeitspflicht, Urlaub, Überstunden usw.
- Befristung von Arbeitsverhältnissen
- Auflösungsvertrag und Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage
- Abfindungen bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Weiter umfasst das Arbeitsrecht auch die kollektivrechtliche Ebene zwischen Arbeitgeber einerseits und Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung.