Gesetzliche Regelung
Gesetzliche Grundlage für die anwaltliche Vergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit dem zugehörigen Vergütungsverzeichnis (Anlage 1 zum RVG).
Betragsgebühren
Hiernach entstehen in einigen Angelegenheiten Gebühren mit einem festen Betrag oder innerhalb fester Betragsgrenzen (Betragsrahmen). Dazu gehören z.B. die Tätigkeiten im Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Verfahren oder vor dem Sozialgericht.
Wertgebühren
In den meisten anderen Fällen richten sich die Anwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit. Das gilt z.B. für alle Streitigkeiten aus den Bereichen Arbeitsrecht und Zivilrecht, also Kündigungen, Vertragsangelegenheiten, Forderungseinzug, Abwicklung von Verkehrsunfällen, familienrechtliche und erbrechtliche Fragen etc.
Auswirkungen
Der gesetzliche Vergütungsanspruch entsteht schon bei der ersten Beratung, die Höhe der Gebühren ist vom Wert der Angelegenheit sowie von Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit und der Bedeutung der Sache für den Auftraggeber abhängig. Zu Beginn des Mandats ist es daher regelmäßig nicht möglich, die konkret entstehenden Anwaltskosten zu benennen.
Mein Vergütungsmodell
Um die entstehenden Kosten für beide Seiten möglichst fair und transparent zu gestalten, habe ich folgendes Vergütungsmodell entwickelt, das sich an den Phasen der Mandatsbearbeitung orientiert:
Erstberatung
In der ersten Besprechung können Sie mir Ihr Anliegen schildern und Unterlagen mitbringen, über die ich mir einen groben Überblick verschaffe. Sie erhalten von mir eine Einschätzung, ob und wie die Angelegenheit verfolgt werden kann.
Grundlage der Erstberatung ist ein Anwaltsvertrag. Die Erstberatung in einem Umfang von ca. 45 – 60 Minuten kostet unabhängig vom Gegenstandswert bei Verbrauchern pauschal 130,- EUR incl. USt., bei Unternehmern und Freiberuflern in geschäftlichen Angelegenheiten pauschal 190,- EUR zzgl. USt.
Weitere Beratung | Mediation | Außergerichtliche Tätigkeit
Am Ende der Erstberatung können wir einschätzen, wie in Ihrer Angelegenheit weiter verfahren werden soll und die Vergütung für meine weitere Tätigkeit vereinbaren.
In geeigneten Fällen – etwa einer Kündigung des Arbeitsvertrags – ist die Abrechnung nach Gegenstandswert möglich, in allen anderen Fällen – etwa bei außergerichtlicher Beratung oder Mediation – erfolgt die Vergütung auf Basis eines Stundensatzes.
Tätigkeit in gerichtlichen Verfahren
Bei Tätigkeiten in gerichtlichen Verfahren dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden. Maßgeblich ist hier das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Der Abschluss einer zusätzlichen Vergütungsvereinbarung ist erforderlich, wenn die gesetzlichen Gebühren den entstehenden Arbeits- und Zeitaufwand voraussichtlich nicht abdecken.