Wenn Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt hat, haben Sie verschiedene Reaktionsmöglichkeiten.
Reaktionsmöglichkeiten
Falls Sie mit der Kündigung einverstanden sind, müssen Sie nichts tun. Die Kündigung wird mit Ablauf der Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage wirksam, auch wenn sie vorher unwirksam war. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der in der Kündigung genannten Frist.