Das Wirtschaftsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen aller am Wirtschaftsleben beteiligten Akteure untereinander und im Verhältnis zum Staat. Es ist der Oberbegriff für das Rechts des Wirtschaftsverkehrs.
Rechtsbeziehungen im Wirtschaftsleben
Der Begriff des Wirtschaftsrechts beschreibt also weniger ein abgeschlossenes Rechtsgebiet; der Begriff bezieht sich vielmehr auf die beteiligten Akteure und umfasst die Rechtsbeziehungen in allen möglichen Rechtsbereichen.