Arbeitsrecht | Einführung

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Individualarbeitsrecht). Dies betrifft vor allem

    • Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen
    • Fragen bei der Durchführung des Arbeitsverhältnisses wie Arbeitspflicht, Urlaub, Überstunden usw.
    • Befristung von Arbeitsverhältnissen
    • Auflösungsvertrag und Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    • Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage
    • Abfindungen bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Weiter umfasst das Arbeitsrecht auch die kollektivrechtliche Ebene zwischen Arbeitgeber einerseits und Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung.

Autor: RA Michael Mayer

RA Michael Mayer arbeitet seit 1990 als Rechtsanwalt, vor allem in den Bereichen Arbeitsrecht, Medizinrecht und Pflegerecht.