Pflegerecht | Einführung

Das Pflegerecht umfasst alle Themen, die die Durchführung und Finanzierung von Pflege betreffen. Dazu gehören

    • die Rechtsbeziehungen der Arbeitgeber und Mitarbeitenden in der Pflege (Arbeitsrecht)
    • Haftung bei etwaigen Pflegefehlern (Strafverfolgung und Schadensersatz)
    • Einstufung Pflegebedürftiger in die Pflegegrade
    • Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung
    • Erstellung von und Umgang mit Patientenverfügungen

Autor: RA Michael Mayer

RA Michael Mayer arbeitet seit 1990 als Rechtsanwalt, vor allem in den Bereichen Arbeitsrecht, Medizinrecht und Pflegerecht.