Das Pflegerecht umfasst alle Themen, die die Durchführung und Finanzierung von Pflege betreffen. Dazu gehören
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- die Rechtsbeziehungen der Arbeitgeber und Mitarbeitenden in der Pflege (Arbeitsrecht)
- Haftung bei etwaigen Pflegefehlern (Strafverfolgung und Schadensersatz)
- Einstufung Pflegebedürftiger in die Pflegegrade
- Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung
- Erstellung von und Umgang mit Patientenverfügungen